Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können
an einer Förderschule
an der Schule mit Schulprofil Inklusion oder
an der Regelschule unterrichtet werden.
Die Beratungsstelle Inklusion bietet unter anderem Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung durch:
Information und Beratung der Erziehungsberechtigten über schulische Angebote vor dem Hintergrund einer inklusiven Beschulung
Aufzeigen möglicher Wege der Schullaufbahn(z.B. beim Übergang von Kindertagesstätte in die Schule)
Informationen über das regionale Angebot schulinterner und externer Partner (Hilfen)
Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu schulinternen und externen Partnern
Kennzeichen der Beratung
Unabhängigkeit
Neutralität
Ergebnisoffenheit im Beratungsprozess
Verschwiegenheit
Kostenfreiheit
Chamer Zeitung 22.03.2018