Hinweise zur Aufnahme von geflüchteten Kindern und und Jugendlichen aus der Ukraine ins bayerische Schulsystem
Hier finden Sie das Rahmenkonzept des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: KM Bayern
Aufnahmeverfahren:
Schritt 1: Kontaktaufnahme mit einer nahe gelegenen Schule
Schritt 2: Registrierung des Schülers/ der Schülerin durch die Schule
Schritt 3: Schule meldet das Kind/ den Jugendlichen an die Steuergruppe unter der Leitung des Schulamts
Schritt 4: Zuweisung des Schülers/ der Schülerin durch die Steuergruppe an eine Gastschule
Hinweise für Personen, die an einer Beschäftigung als Willkommenskraft Ukraine an einer Schule interessiert sind:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Schule auf, an der Sie die Integration der geflüchteten Schülerinnen und Schüler unterstützen möchten.
Ihr Interesse wird dort registriert und wenn möglich eine Beschäftigung organisiert.
Bei weiteren Fragen wenden Sie Sich an:
09971-78 819